Aufgrund von XY Problemen kann der Fahrer nicht antworten oder wird nicht gehört.
Mir stellt sich dabei die Frage: Wie um alles in der Welt soll ich irgendjemandem Antworten wenn ich mit 120 Sachen auf einem Motorrad mit Helm über den Highway fahre?
Man hat zwar nur eine Seite gehört aber wenn man über das UZwG spricht, ist nach jetziger Kenntnis der §4 hervor zu heben.
§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Die Vollzugsbeamten haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.
(2) Ein durch eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
Wenn die Situation sich tatsächlich so abgespielt hat, dass ein Motorradfahrer lediglich zu schnell war und dem Haltesignal der Polizei nicht befolgt ist, ist ein rammen bei voller Fahrt unverhältnismäßig. Ich vermute mal, dass die Polizei bei dieser Aktion auch nicht berücksichtigt hat, dass sich am Straßenrand oder wo auch immer Personen aufhalten können.
Klar, die Polizei hat keine Hilfsmittel um Fahrzeuge zu stoppen. Aber eine Fahndung wäre vermutlich das bessere Mittel gewesen. Dazu fällt mir grad was anderes ein:
Direkt mal voraus, so an jeden User : L E R N T Z U V E R L I E R E N ! ! !
Hier hätte die Polizei eigentlich verlieren müssen. Zumindest für den Moment, denn
1. Es gab nichts was ein Rammen vom Motorrad begründet hätte.
2. Die Polizei hat doch das Kennzeichen und alle Optionen der Welt nach dem flüchtigen zu fahnden.
3. Kann man ein herumfliegendes Motorrad nicht kontrollieren (unbeteiligte könnten Verletzt werden)
Es ist in jedem Fall eine spannende Diskussion zu der ich auch mal was Beitragen wollte. 
Grüße